Nützliche Infos

Private Lernfahrten



Tipps für begleitete Übungsfahrten

Gezielt üben heisst, das in den Fahrstunden Gelernte zu vertiefen. Einfach nur herumfahren bringt wenig oder führt dazu, dass Du Dir etwas Falsches aneignest! Achte dabei auch darauf, dass Dir Dein Beifahrer nicht seinen eigenen Fahrstil oder seine eigenen Ideen aufdrängt. Übe so, wie Du es von Deinem Fahrlehrer instruiert bekommen hast! Beachte auch die gesetzlichen Bestimmungen für Lernfahrten am Ende dieses Merkblattes. 

Gesetzliche Bestimmungen für Lernfahrten

Die Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt und seit mindestens 3 Jahren im Besitz des Führerausweises der entsprechenden Kategorie sein. Des Weiteren ist das Fahren unter Alkoholeinfluss (≥ 0,10 Promille) sowohl der Fahrschülerin oder des Fahrschülers wie auch der Begleitperson verboten.

Auf Lern- und Prüfungsfahrten mit Motorwagen muss der Begleiter neben dem Lernfahrer Platz nehmen. Die Begleitperson muss die Handbremse leicht erreichen können. Achtung: Einzelne Fahrzeugmodelle verfügen über Feststellbremsen, die nicht vom Beifahrersitz aus erreicht werden können, z.B. US-Fahrzeuge oder Mercedes-Benz.

Solange Motorfahrzeuge von Inhabern eines Lernfahrausweises geführt werden, müssen sie auf der Rückseite an gut sichtbarer Stelle eine blaue Tafel mit weissem «L» tragen. Die Tafel ist zu entfernen, wenn keine Lernfahrt stattfindet.

Fahrschüler dürfen verkehrsreiche Strassen erst befahren, wenn sie genügend ausgebildet sind, Autobahnen und Autostrassen erst, wenn sie prüfungsreif sind.

Auf verkehrsreichen Strassen sind Anfahren in Steigungen, Wenden, Rückwärtsfahren und ähnliche Übungen untersagt, in Wohngebieten sind sie möglichst zu vermeiden.

Der Lernfahrausweis ist in der Schweiz, nicht aber im Ausland gültig


Adresse

Linth-Fahrschule GmbH
Mühlestrasse 22
8733 Eschenbach SG


Kontakt 

E-Mail: info@linth-fahrschule.ch
Mobile: +41 (0) 76 804 12 73
Privat:  +41 (0) 55 445 20 07